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Werden kleinere Kinder stationär aufgenommen, ist ein mitaufgenommener Elternteil oft in der Lage, die Angstreaktionen des Kindes zu mildern.
Die ungewohnte Situation im Krankenhaus kann so besser bewältigt werden.
Die Angebote für das "Rooming In" von Eltern unterscheiden sich je nach Krankenhaus.
Bei einigen Krankenhäusern können speziell eingerichtete Zimmer gemeinsam bezogen werden oder das mitaufgenommene Elternteil wird in einem eigenen Zimmer in der Nähe des Kindes untergebracht.
Für das "Rooming In" wird i.d.R. eine Rechnung erstellt.
Die Kosten werden übernommen, wenn der abgeschlossene Tarif Krankenhaustagegeld oder eine stationäre Zusatzversicherung einschließt.
Auch als zusätzliche Leistung für versicherte Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres innerhalb der Unfallversicherung gibt es eine Rooming-In-Leistung.
Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfall im Krankenhaus, wird für die Übernachtung eines Erziehungsberechtigten beim Kind im Krankenhaus ein pauschaler Kostenzuschuss pro Übernachtung gezahlt. Versicherer zahlen diesen Zuschuss pro Übernachtung und gegebenenfalls über einen vertraglich vereinbarten begrenzten Zeitraum oder auch über einen unbegrenzten Zeitraum.